Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten der radiochirurgischen Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und von den privaten Krankenversicherungen auf dieser Basis erstattet.
Gesetzlich krankenversicherten Patienten (GKV) sind wir bei der Beantragung zur Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse gerne behilflich. In den vergangenen Jahren wurde häufig im Rahmen der so genannten Einzelfallentscheidung eine Kostenzusage durch die Kasse erteilt.
Nach dem Beratungsgespräch und der Indikationsstellung erhalten Sie von uns einen Arztbrief sowie einen Kostenvoranschlag. Diese beiden Dokumente reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein. Sobald Sie von Ihrer Kasse eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, vereinbaren Sie einen Behandlungstermin mit uns.
Sollte Ihre Kasse die Kosten nicht übernehmen wollen, so nehmen wir für Sie direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung Kontakt auf.
Bei entsprechender Indikation werden die Kosten bereits durch unsere direkten Kooperationspartner übernommen. Dazu zählen die TK - Techniker Krankenkasse, BKK Mobil Oil sowie einige weitere Betriebskrankenkassen. Somit ist die Behandlung keine Frage des Geldes.